Beschlussvorlage - BKT-024/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrechnung 2012 Kloster Tempzin ( ehem. Gemeinde Langen Jarchow und Zahrensdorf)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kloster Tempzin
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Vorberatung
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18.05.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales Kloster Tempzin
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Entscheidung
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Sachverhalt
Begründung:
Gemäß § 60 (5) KV ist der Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des Folgejahres zu beschließen und die Entlastung zu erteilen. Vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kloster Tempzin wurden die vorliegenden Jahresrechnungen der ehemaligen Gemeinde Langen Jarchow und Zahrensdorf geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeinde Kloster Tempzin vorbehaltlos die Entlastung.
Ab 01.01.2016 geht die Gemeinde Kloster Tempzin aus dem freiwilligen Zusammenschluss der Gemeinde Langen Jarchow und der Gemeinde Zahrensdorf hervor.
Der Jahresabschluss der ehem. Gemeinde Langen Jarchow für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgendem Ergebnis ab:
Jahresfehlbetrag 4.863,19 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 €
Forderungen aus dem gemeinsamen Zahlungs- 99.449,93 €
mittelbestand gegenüber der Stadt Sternberg
(ehem. Liquide Mittel)
Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin ermächtigt die Verwaltung, den ausgewiesenen und festgestellten Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.863,19 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Jahresabschluss der ehem. Gemeinde Zahrensdorf für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgendem Ergebnis ab:
Jahresfehlbetrag 21.286,14 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 €
Forderungen aus dem gemeinsamen Zahlungs- 51.193,04 €
mittelbestand gegenüber der Stadt Sternberg
(ehem. Liquide Mittel)
Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin ermächtigt die Verwaltung, den ausgewiesenen und festgestellten Jahresfehlbetrag in Höhe von 21.286,14 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Finanz. Auswirkung
5. Finanzielle Auswirkungen:
x | keine |
| Erträge/Einzahlungen |
| Aufwendungen/ Auszahlungen |
| Betrag |
| Haushaltsstelle |
| Haushaltsjahr |
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| Die Mittel stehen zur Verfügung |
| Die Mittel stehen nicht zur Verfügung |
| Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung |
Teilbetrag in € | Deckungsvorschlag | Sichtvermerk/Kämmerei |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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10,3 MB
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