Beschlussvorlage - BV-397/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Entwurf sowie die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die Ergänzungssatzung "Am Weg zum Roten See" der Stadt Brüel gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Brüel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Rolf Brümmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Brüel
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Brüel
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Entscheidung
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17.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Weg zum Roten See“ der Stadt Brüel gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Weg zum Roten See“ der Stadt Brüel gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB und der Entwurf der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
Sachverhalt
Begründung:
Der Aufstellungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „Am Weg zum Roten See“ der Stadt Brüel gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB wurde auf der Stadtvertretersitzung am 22.03.2018 gefasst.
Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB kommt das Verfahren nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) zur Anwendung. Danach sind die betroffene Öffentlichkeit und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Daher erfolgt jetzt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung „Am Weg zum Roten See“ und der Begründung für die Dauer eines Monats. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren und die Stellungnahmen abzufordern. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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739,5 kB
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2
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öffentlich
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122,2 kB
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3
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öffentlich
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978,5 kB
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