Beschlussvorlage - BV-403/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Witzin für das Haushaltsjahr 2018 des Doppelhaushaltes 2017/2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Reinhard Dally
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Bauausschuss Witzin
|
Vorberatung
|
|
|
23.05.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Witzin
|
Entscheidung
|
|
|
31.05.2018
|
Sachverhalt
Begründung:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn
- im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen oder
- bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen,
Als erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 3 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn sie 2 v.H. der ordentlichen Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt die Erheblichkeitsgrenze für die Auszahlungen im Finanzhaushalt. Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs.3 Ziffer 1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 10,0 T€ nicht übersteigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
30,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
22 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
197,9 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
367,9 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
73,1 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
67,4 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
10,4 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
106,6 kB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
18,1 kB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
4,8 kB
|
|||
11
|
(wie Dokument)
|
509,7 kB
|
|||
12
|
(wie Dokument)
|
11 kB
|
|||
13
|
(wie Dokument)
|
47,7 kB
|
|||
14
|
(wie Dokument)
|
135,9 kB
|
