Beschlussvorlage - BV-557/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Hohen Pritzl beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2019 und 2020..

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V vom 14.06.2012 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß

§ 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

5. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

keine

x

Erträge/Einzahlungen

x

Aufwendungen/Auszahlungen

 

Betrag

 

Haushaltsstelle

 

Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung

 

Teilbetrag in €

Deckungsvorschlag

Sichtvermerk/Kämmerei

 

 

 

 

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Anlagen

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