Beschlussvorlage - BV-758/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dabel beschließt die vorliegende 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dabel.

 

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Sachverhalt

Begründung:

In der 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dabel werden die Änderungen zur funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung entsprechend der EntschVO M-V vom 06.06.2019 (GVOBL. M-V 2019, S. 192) geregelt.

Die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister beträgt 1.200,00 €, für den 1. stellvertretenden Bürgermeister 240,00 € (20 % der Entschädigung des Bürgermeisters) und für den 2. stellvertretenden Bürgermeister 120,00 € (10 % der Entschädigung des Bürgermeisters).

Für die Gemeindevertreter, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten, sieht die Entschädigungsverordnung einen Sockelbetrag in Höhe von 30,00 €/Monat vor.

Die sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung wurde in der neuen EntschVO nicht geändert. Bei den Aufwandsentschädigungen handelt es sich um Höchstbeträge.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag

 

 

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Anlagen

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