Beschlussvorlage - BV-749/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Witzin.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Gemäß § 5 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. Die derzeit gültige Hauptsatzung soll erneuert werden, um die aktuellen Gesetzmäßigkeiten einzubringen und die Arbeit der Gemeinde transparenter zu gestalten. U.a. sollen die Paragrafen zur Besetzung der Ausschüsse und ihrer Aufgaben, die finanziellen Handlungsspielräume, Entschädigungen für den Bürgermeister und die weiteren Mitglieder sowie die öffentlichen Bekanntmachungen neu geregelt werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

X

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag

 

 

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Anlagen

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