Beschlussvorlage - BV-764/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 25.07.2019 (Bestätigung der Planung, Kostenerhöhung, Weiterführung der Baumaßnahme DGH Witzin 2. BA, einschließlich der Bestätigung einer Kreditaufnahme zur Finanzierung der Eigenanteile bei der Baumaßnahme)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Horst Köbernick
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Witzin
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01.08.2019
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22.08.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 25.07.2019 zur Finanzierung und Weiterführung der Baumaßnahme 2. BA Dorfgemeinschaftshaus mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe 780.147 €, einschließlich der damit verbundenen Bestätigung der Planung, Kostenerhöhung und Kreditaufnahme in Höhe von voraussichtlich 140,00 T€ zur Finanzierung der Eigenanteile bei der Baumaßnahme.
Sachverhalt
Begründung:
Grundlage für die Eilentscheidung ist der aktuelle Planungsstand vom 15.05.2019 und die daraus resultierende Kostenberechnung des Ing.-Büros Hartung & Partner GmbH vom 12.07.2019.
Danach ergeben sich aus dem aktuellen Planungsstand neue
Gesamtkosten in Höhe von 780.147 €.
Diese könnten wie folgt finanziert werden:
Gesamtkosten - 780.147,00 € (Erhöhung um 386.932,00 €)
davon Fördermittel - 507.095,55 € (Erhöhung um 251.505,80 € beantr.)
restl. Eigenmittel - 273.051,45 € (Erhöhung um 135.426,20 € notwend.)
In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim und dem Amt Sternberger Seelandschaft, hat der Bürgermeister Hans Hüller, einer Kreditaufnahme in Höhe von ca. 140.000,00 EUR zum Umbau der Skaterhalle zur Multifunktionshalle per Eilentscheidung zugestimmt. Die Eilentscheidung wurde durch 4 Mitglieder der Gemeindevertretung per Unterschrift bestätigt. Die Weiterführung (auch Erhöhung der Eigenmittel durch Kreditaufnahme) steht unter dem Vorbehalt, dass durch den Fördermittelgeber die noch notwendigen anteiligen Fördergelder in Höhe von 65 % ebenfalls bereitgestellt werden.
Zur Refinanzierung des aufgenommenen Kredites sollen ab dem Jahr 2020 die zusätzlichen für die Gemeinde Witzin bereit gestellten FAG-Gelder verwendet werden. Der Einsatz erfolgt bis zur vollständigen Kredittilgung.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Überschreitung von Terminen bei der Fertigstellung und von abgerufenen Fördermitteln weitere Zinsen vom Fördermittegeber eingefordert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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92 kB
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