Beschlussvorlage - BV-809/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dabel fasst auf der heutigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 „Straße der DSF“ der Gemeinde Dabel.

Das Plangebiet wird im Norden u. im Osten von der Straße Dabel – Wamckow (L 91), im Westen von der Straße Dabel – Hohen Pritz (L 16) u. im Süden von Waldflächen begrenzt (siehe Anhang).

Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurechte für die zukünftige Nutzung als Wohnbaufläche für Eigenheime.

Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Gemeinde Dabel beabsichtigt in Zusammenarbeit mit den Eigentümern der Anliegergrundstücke (Gemarkung Dabel, Flur 7, Flurstücke 79, 80, 81, 82, 83, 84 und 85) an der Straße der DSF ein Wohnbaugebiet zu entwickeln. Hierfür exisitiert zurzeit noch kein Baurecht. Um das Vorhaben zu verwirklichen, ist die Erarbeitung eines Bebauungsplans notwendig.

Die Gemeinde Dabel schließt mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag ab, der die Gemeinde von allen anfallenden Kosten freistellt.

Für das Planverfahren wird ein fachlich geeignetes Planungsbüro beauftragt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag

 

 

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Anlagen

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