Beschlussvorlage - BV-831/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Ergänzung des Grundsatzbeschlusses vom 13.09.2018 über die Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Beauftragung aller mit der Baumaßnahme
Umbau des DGH Witzin-2. BA- Gemeindebereich und Mehrzweckhalle- verbundenen Bau- und Planungsleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Horst Köbernick
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Witzin
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Entscheidung
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08.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass ergänzend zu dem Beschluss BV-478/2018, zwei weitere Gemeindevertreter mit bei der Entscheidung für die jeweilige Auftragsvergabe bei den Bauleistungen für das DGH Witzin 2. BA einbezogen werden sollen. Für das Gremium werden die Stellvertreter des Bürgermeisters, Herr Mathias Atrott und Herr Milz benannt und hiermit durch die Gemeindevertretung bestätigt.
Sachverhalt
Begründung:
Mit dem Grundsatzbeschluss vom 13.09.2018 (BV-478/2018) wurde der Bürgermeister ermächtigt, alle mit der Baumaßnahme -Umbau des DGH Witzin-2. BA- Gemeindebereich und Mehrzweckhalle- verbundenen und notwendigen Bau- und Planungsleistungen (auch rückwirkend) ohne jeweils neue Beschlussfassungen in der Gemeindevertretung, zu beauftragen. Die Erteilung der Aufträge hat unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Bestimmungen (u.a. VOB, HOAI, Richtlinien) und den entsprechenden Vergabevorschlägen der Planungsbüros zu erfolgen.
Die Beschlussfassung (in Absprache mit dem Fördermittelgeber) erfolgte mit dem Ziel, weitere zeitliche Verzögerungen bzw. auch Behinderungen im Bauablauf zu vermeiden. Um eine möglichst hohe Rechtssicherheit bei der angestrebten Verfahrensweise zu bekommen, erfolgte dazu in den letzten Wochen eine Konsultation mit der Kommunalaufsicht des Landkreises. Im Ergebnis dieser Abstimmung wurde empfohlen, noch weitere Mitglieder der Gemeindevertretung bei den Entscheidungen zu den jeweiligen Auftragserteilungen mit einzubeziehen. Dadurch wird es möglich, die Transparenz des Vergabeverfahrens weiter zu verbessern.
