Beschlussvorlage - BV-901/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Brüel beschließt auf der heutigen Sitzung den Entwurf des Planes und der Begründung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu unterrichten.

 

Die Stadtvertretung Brüel stimmt dem beiliegenden Entwurf des Planes und der Begründung zu.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Stadtvertretung Brüel hat mit dem Aufstellungsbeschluss am 12.12.2019 das Bauleitplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Wohnfläche am Koppelbruch“ im Ortsteil Thurow der Stadt Brüel eingeleitet. Das Bebauungsplanverfahren wird nach 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag

 

 

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Anlagen

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