Beschlussvorlage - BV-095/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluß über die Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10/10 der Gemeinde Hohen Pritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eckardt Meyer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Pritz
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Entscheidung
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08.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hohen Pritz beschließt als Grundsatz, dass das Llöschgruppenfahrzeug der Gemeinde Hohen Pritz zu ersetzen ist. Als Planungsansatz für die Ersatzbeschaffungsmaßnahme ist ein Investitionsvolumen von insgesamt 280.000,00 € anzusetzen. Die Verwaltung des Amtes wird beauftragt, die Planung der Maßnahme zu beginnen. Die erforderlichen Förderanträge sind vorzubereiten und an den Landkreis sowie an das Land einzureichen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Gemeinde Hohen Pritz verfügt derzeit über ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 für die Freiwillige Feuerwehr:
Das Löschfahrzeug ist mit 26 Jahren über den Nutzungszeitraum 20 Jahren für Fahrzeuge der Feuerwehr weit hinaus im Dienst. Es besteht nunmehr die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung. Das Fahrzeug entspricht zudem nicht mehr den Anforderungen an das Aufgabenfeld der Freiwilligen Feuerwehr Hohen Pritz als Gemeindefeuerwehr mit zusätzlichen Aufgaben (Beleuchtungsgruppe, Höhenrettung).
Vorgesehen ist ein Ersatz für das alte LF 8/6 durch ein Löschgruppenfahrzeug LF 10/10 mit mind. 1.000 l Löschwasserbehälter. Mit der Beschaffung eines LF 10/10 erfüllt die Gemeinde Hohen Pritz die technischen Anforderungen und entspricht der Brandschutzbedarfsplanung 2020 des Amtes. In Beschaffungsfall ist von einer Planungssumme von 280.000,00 € auszugehen, sofern die Realisierung einer Ersatzbeschaffung in der Haushaltsperiode 2021/22 beauftragt werden kann.
Der Grundsatzbeschluß ist erforderlich für die grundsätzliche Absichtserklärung der Gemeinde Hohen Pritz zur Ersatzbeschaffung und bildet die Grundlage für die Beantragung einer Förderung beim Land sowie für Mittel der Feuerschutzsteuer durch den Landkreis.