Beschlussvorlage - BV-213-2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Mustin beschließt die Satzung über die Sondernutzung an

öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Mustin in der vorliegenden Form.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis des Trägers der Straßenbaulast.

Die Gemeinden können den Gebrauch der Gemeindestraßen über den Gemeingebrauch hinaus sowie die Benutzung der Gemeindestraßen für die Zwecke der öffentlichen Versorgung abweichend von § 22 Abs. 1 bis 6 und § 30 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch Satzung regeln.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

X

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...