Beschlussvorlage Sternberg - BVS-086/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Sternberg (Beitrags- und Gebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Sternberg
- Federführend:
- Stadtwerke
- Bearbeiter:
- Ilona Windolph
- Verantwortlich:
- Windolph, Ilona
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werkausschuss Sternberg
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Sternberg
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Vorberatung
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18.12.2012
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Sachverhalt
Begründung:
Überarbeitung der Satzung und inhaltliche Einarbeitung von Änderungen bezüglich der Verfahrensweise für die Berechnung von Abzugszählern.
Im Jahr 2012 wurde die Fortschreibung der Kalkulation für die Wasser- und Abwassergebühren bis 2015 durch die KUBUS GmbH erstellt. Daraus ergibt sich folgende 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung :
- § 12 Gebührenmaßstab und Gebührensatz
Abschnitt II , Abs. 6 - Die Benutzungsgebühr B beträgt
a) als Abholgebühr, die für die Abfuhr der aus der Hauskläranlage abgepumpten Inhaltsstoffe berechnet wird, je m³ abgeholte Inhaltsstoffe 30,00 .
b) Als Abholgebühr, die für die Abfuhr der aus abflusslosen Grube abgepumpten Inhaltsstoffe berechnet wird, je m³ abgeholte Inhaltsstoffe 9,00 .
c) entfällt
Die anderen Beitrags- und Gebührensätze bleiben unverändert.
