Beschlussvorlage Sternberg - BVS-086/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Sternberg beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Sternberg.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Überarbeitung der Satzung und inhaltliche Einarbeitung von Änderungen bezüglich der Verfahrensweise für die Berechnung von  Abzugszählern.

 

Im Jahr 2012 wurde die Fortschreibung der Kalkulation für die Wasser- und Abwassergebühren bis 2015 durch die KUBUS GmbH erstellt. Daraus ergibt sich folgende 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung :

 

-          § 12 – Gebührenmaßstab und Gebührensatz

 

Abschnitt II , Abs. 6 - Die Benutzungsgebühr B beträgt

 

a)      als Abholgebühr, die für die Abfuhr der aus der Hauskläranlage abgepumpten Inhaltsstoffe berechnet wird, je m³ abgeholte Inhaltsstoffe                30,00 €.

 

b)      Als Abholgebühr, die für die Abfuhr der aus abflusslosen Grube abgepumpten Inhaltsstoffe berechnet wird, je m³ abgeholte Inhaltsstoffe               9,00 €.

 

c)       entfällt

 

 

Die anderen Beitrags- und Gebührensätze bleiben unverändert.

 

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Finanz. Auswirkung

5. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

keine

 

Einnahmen

 

Ausgaben

 

Betrag

 

Haushaltsstelle

 

Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung

 

Teilbetrag in €

Deckungsvorschlag

Sichtvermerk/Kämmerei

 

 

 

 

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