Beschlussvorlage - BV-419/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Für den zulässigen Bürgerentscheid zu der Frage „Soll der Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2021 gegen die Errichtung eines Wanderweges aufgehoben und stattdessen der Errichtung eines Wanderweges von der Kreuzung L-06/ Bergstraße entlang der Bergstraße, durch den Hohlweg und weiter entlang des ehemaligen Weges bis zur Gemeindegrenze zugestimmt werden?“ (_Ja _Nein) bildet die Gemeinde Weitendorf einen Stimmbezirk. Für die Durchführung des Bürgerentscheids finden das Kommunalwahlrecht nach LKWG und LKWO Anwendung.

 

2. Die Aufgaben der Abstimmungsleitung  bei der Durchführung des Bürgerentscheids werden gem. § 17 Abs. 5 S. 1 KV-DVO auf die Wahlleitung des Amtes Sternberger Seenlandschaft übertragen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 13.04.2022 festgelegt, dass der Bürgerentscheid im Rahmen einer reinen Briefabstimmung stattfindet. Gemäß § 17 Abs. 5 KV-DVO kann die Gemeindevertretung auch darüber entscheiden, wie viele Stimmbezirke gebildet werden und wer die Wahlleitung übernimmt. Entsprechend der Gemeindegröße ist ein Stimmbezirk sinnvoll. Die Abstimmungsleitung könnte die Gemeindevertretung selber übernehmen, hier ist es aber auch sinnvoll, die Aufgabe auf die schon bestehende Wahlleitung des Amtes zu übertragen.    

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag

 

 

Loading...