Beschlussvorlage - BV-419/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung eines Stimmbezirks und Übertragung der Abstimmleitung auf das Amt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Olaf Steinberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Weitendorf
|
|
|
|
11.05.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Für den zulässigen Bürgerentscheid zu der Frage „Soll der Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2021 gegen die Errichtung eines Wanderweges aufgehoben und stattdessen der Errichtung eines Wanderweges von der Kreuzung L-06/ Bergstraße entlang der Bergstraße, durch den Hohlweg und weiter entlang des ehemaligen Weges bis zur Gemeindegrenze zugestimmt werden?“ (_Ja _Nein) bildet die Gemeinde Weitendorf einen Stimmbezirk. Für die Durchführung des Bürgerentscheids finden das Kommunalwahlrecht nach LKWG und LKWO Anwendung.
2. Die Aufgaben der Abstimmungsleitung bei der Durchführung des Bürgerentscheids werden gem. § 17 Abs. 5 S. 1 KV-DVO auf die Wahlleitung des Amtes Sternberger Seenlandschaft übertragen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 13.04.2022 festgelegt, dass der Bürgerentscheid im Rahmen einer reinen Briefabstimmung stattfindet. Gemäß § 17 Abs. 5 KV-DVO kann die Gemeindevertretung auch darüber entscheiden, wie viele Stimmbezirke gebildet werden und wer die Wahlleitung übernimmt. Entsprechend der Gemeindegröße ist ein Stimmbezirk sinnvoll. Die Abstimmungsleitung könnte die Gemeindevertretung selber übernehmen, hier ist es aber auch sinnvoll, die Aufgabe auf die schon bestehende Wahlleitung des Amtes zu übertragen.