Beschlussvorlage - BV-257-2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes  Nr. 3 „Am Strandweg“ zu berichtigen ist.
  2. Die Berichtigung des Flächennutzungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen. 

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Blankenberg verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Dieser weist für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Strandweg“ eine Fläche für die Landwirtschaft aus. Der Bebauungsplan legt hingegen ein allgemeines Wohngebiet fest. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. Die Berichtigung des Flächennutzungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo sie während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

X 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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